Allgemeine Geschäfts-
bedingungen
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
PUNKT
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
2. Social-Media-Kanäle
3. Vertragsabschluss und Leistungsumfang
4. Konzept- und Ideenschutz
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
6. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
8. Stornierung und Vertragslaufzeit
9. Termine und Fristen
10. Gewährleistung
11. Haftung
12. Datenschutz
13. Schlussbestimmungen
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1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSGRUNDLAGEN
1.1 Vertragspartner im Rahmen der Beauftragung von strategischen, kreativen oder beratenden Leistungen im Bereich Social Media ist einerseits Natalie Himmelbauer, Schwabstraße 11/8, 3034 Maria Anzbach, („Agentur“) und andererseits der jeweilige Auftraggeber („Auftraggeber“ oder „Kunde“). Die Leistungen der Agentur richten sich ausschließlich an Unternehmer.
1.2 Verträge über die Inanspruchnahme der Leistungen der Agentur kommen ausschließlich unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung zustande. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige rechtsgestaltende Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Agentur ausdrücklich in Textform mit einem entsprechenden Zusatzvermerk anerkannt wurden. Textform bedeutet, dass eine Erklärung in einer Weise abgegeben wird, die für den Empfänger lesbar ist und auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Dazu zählen insbesondere Mitteilungen per E-Mail, Fax oder in elektronischen Formaten (z. B. PDF), sofern die Unveränderbarkeit des Inhalts gewährleistet ist.
1.3 Eine bloße Kenntnisnahme oder das Schweigen der Agentur gilt nicht als Zustimmung – auch dann nicht, wenn in Anfragen, Auftragsbestätigungen oder sonstiger Korrespondenz des Auftraggebers auf dessen AGB Bezug genommen wird (z. B. „Es gelten unsere AGB.“).
1.4 Mit Erteilung eines Auftrags (z.B. durch Angebotsannahme per E-Mail) erklärt sich der Kunde mit der Geltung dieser AGB einverstanden.
2. VERTRAGSABSCHLUSS UND LEISTUNGSUMFANG
2.1 Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung in Textform durch die Agentur oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.2 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Paket, das in einem eigenen Auftragsschreiben festgehalten wird. Nachträgliche Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Vorgaben hinsichtlich des Leistungsinhalts seitens eines Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn dies explizit vereinbart wird.
2.3 Die Agentur erbringt unter anderem folgende Leistungen:
(a) Entwicklung von Social-Media-Strategien und Redaktionsplänen;
(b) Erstellung von Content (Posts, Reels, Stories, Karussells, Captions, Hashtags etc.);
(c) Community Management, Monitoring & Analyse;
(d) Einrichtung, Betreuung und Optimierung von Werbeanzeigen auf Plattformen wie Instagram, Facebook und TikTok;
(e) Betreung von Social-Media Accounts;
(f) Zielgruppenanalyse und Kampagnenplanung;
(g) Beratung, Workshops und individuelle Strategiekonzepte;
2.4 Zwei Korrekturschleifen im Rahmen des beauftragten Leistungsumfang sind im geschuldeten Leistungsumfang inkludiert. Weitere Änderungen werden nach dem aktuell gültigen Stundensatz in Höhe von EUR 120,00 (exkl. USt) separat verrechnet.
3. KONZEPT- UND IDEENSCHUTZ
3.1 Wird die Agentur vom potenziellen Kunden vor Vertragsschluss ausdrücklich zur Erstellung und Präsentation eines Konzepts oder einer Strategie eingeladen und nimmt die Agentur diese Einladung an, so kommt damit ein eigenständiges Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“) zustande. Auch auf dieses Vertragsverhältnis finden diese AGB Anwendung.
3.2 Der potenzielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits im Rahmen der Erstellung von Konzepten, Präsentationen oder vergleichbaren Unterlagen kosten- und zeitintensive Vorleistungen erbringt, ohne dass hierfür mangels abweichender Vereinbarung ein Entgeltanspruch besteht. Eine Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Weitergabe dieser Inhalte – ebenso wie sonstiger von der Agentur erbrachter Leistungen, unabhängig davon, ob sie gesetzlich geschützt sind, st ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur unzulässig.
3.3 Der potenzielle Kunde verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Präsentation von der Agentur entwickelten und vorgestellten Ideen und Konzepte weder selbst noch durch Dritte außerhalb eines später abzuschließenden Hauptvertrages kommerziell oder nicht kommerziell zu nutzen oder verwerten zu lassen.
3.4 Sollte der potenzielle Kunde der Auffassung sein, dass einzelne präsentierte Ideen bereits vor der Präsentation in seinem Bestand vorhanden waren, hat er dies der Agentur innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach der Präsentation unter nachvollziehbarer Darlegung der Priorität und unter Vorlage geeigneter Nachweise in Textform mitzuteilen.
3.5 Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, gilt als vereinbart, dass die Agentur dem potenziellen Kunden originäre, ihm bis dahin unbekannte Ideen präsentiert hat. Eine Nutzung solcher Ideen begründet einen vergütungspflichtigen Beitrag der Agentur zur späteren Kampagne zu den angebotenen Stundensätzen oder zu dem angemessenen Entgelt.
3.6 Eine wirtschaftliche Verwertung der präsentierten Ideen durch den potenziellen Kunden ohne Abschluss eines Hauptvertrags ist nur zulässig, wenn zuvor ein angemessenes Entgelt an die Agentur entrichtet wurde. Die Höhe dieses Entgelts richtet sich nach dem angebotenen Stundensätzen der Agentur, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer. Die Freistellung von der Verpflichtung zur Unterlassung tritt erst mit vollständigem Zahlungseingang bei der Agentur ein.
4. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
4.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
4.2 Der Kunde hat unverzüglich, ohne Aufforderung und in geeigneter Form jene Mitwirkungspflichten zu erfüllen, die für die Erbringung der vereinbarten Leistung durch die Agentur erforderlich sind. Diese Mitwirkungspflicht reicht von der Übermittlung und Bereitstellung von Unterlagen, Materialien und Informationen, bis hin zur Abstimmung hinsichtlich der Auftragsdetails und der Abnahme und Freigabe von (Teil-)Leistungen.
4.3 Nach Aufforderung durch die Agentur ist der Kunde verpflichtet, die jeweils übergebene oder zur Zwischenfreigabe vorgelegte Leistung innerhalb von zehn (10) Werktagen in Textform freizugeben oder allfällige Mängel in Textform zu rügen. Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Freigabe noch eine Rüge, gilt die Leistung als vom Kunden genehmigt.
4.4 Der Kunde hat die von ihm bereitgestellten Informationen, Unterlagen und Content, selbst auf deren Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
4.5 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und garantiert er iSe selbstständigen Garantieversprechens gemäß § 880a Allgemeines Bürgerlichen Gesetzbuches, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind, oder er für den Vertragszweck über die nötigen Rechte verfügt und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.Verzögerungen aufgrund von nicht rechtzeitiger Mitwirkung des Kunden berechtigen die Agentur zur angemessenen Verlängerung der vereinbarten Leistungsfristen. Der Kunde ist nicht berechtigt, von der Vereinbarung aufgrund einer solchen Verlängerung der Leistungsfrist zurückzutreten.
4.6 Der Kunde ist verpflichtet, die von der Agentur erstellten Inhalte eigenverantwortlich auf rechtliche Zulässigkeit – insbesondere im Hinblick auf Wettbewerbs-, Urheber- und Persönlichkeitsrecht – zu prüfen.
5. GEISTIGES EIGENTUM UND NUTZUNGSRECHTE
5.1 Alle von der Agentur erbrachten Leistungen – einschließlich Präsentationen, Konzepte, Entwürfe, Texte, Grafiken, Skribbles, Designs, Vorlagen und sonstiger Arbeitsergebnisse – verbleiben im Eigentum der Agentur, auch wenn sie dem Kunden übergeben wurden. Dies gilt auch für einzelne Bestandteile sowie für Originaldateien und Rohfassungen. Die Agentur ist berechtigt, diese jederzeit, insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, zurückzuverlangen und die Löschung auf Seiten des Kundens zu verlangen.
5.2 Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erwirbt der Kunde eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Nutzungsbewilligung an den konkret überlassenen Arbeitsergebnissen – ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck. Sofern nichts Abweichendes in Textform vereinbart wurde, ist die kommerzielle Nutzung räumlich auf Österreich beschränkt.
5.3 Die Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Leistung des vereinbarten Entgelts. Eine Nutzung vor diesem Zeitpunkt erfolgt – ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs – auf Grundlage eines jederzeit widerrufbaren, unentgeltlichen Leihverhältnisses.
5.4 Änderungen, Bearbeitungen oder Weiterentwicklungen der von der Agentur erbrachten Leistungen – insbesondere durch den Kunden selbst oder durch Dritte im Auftrag des Kunden – sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur in Textform zulässig. Sofern die betreffenden Leistungen urheberrechtlich geschützt sind, ist zusätzlich die Zustimmung des jeweiligen Urhebers erforderlich.
5.5 Die Herausgabe offener Dateien (z. B. editierbare Layouts, Projektdateien, Arbeitsdateien) ist ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Ein Anspruch des Kunden auf Überlassung solcher Dateien besteht nur bei gesonderter ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung gegen gesondertes Entgelt.
5.6 Die Agentur ist berechtigt, anonymisierte Arbeitsergebnisse zu Referenzzwecken zu verwenden.
6. ENTGELT UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6.1 Das Entgelt richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot und erfolgt entweder pauschal oder auf Stundenbasis. Alle Angebotspreise verstehen sich exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
6.2 Bei Pauschalvereinbarungen ist das gesamte Entgelt im Voraus zur Zahlung fällig. Die Agentur beginnt mit der Leistungserbringung bei Pauschalvereinbarungen erst nach vollständigem Zahlungseingang.
6.3 Erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis, wird monatlich nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine nachvollziehbare Dokumentation der Arbeitszeit für die Verrechnung ausreichend ist.
6.4 Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Ist absehbar, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur in Textform veranschlagten Kosten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden darüber informieren. Die Überschreitung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen fünf (5) Werktagen ab Mitteilung in Textform widerspricht und gleichzeitig zumutbare, kostengünstigere Alternativen vorschlägt. Überschreitungen bis zu 15 % gelten von vornherein als genehmigt und bedürfen keiner gesonderten Verständigung. Diese Regelung findet keine Anwendung, wenn die Kostenüberschreitung auf ergänzenden oder nachträglichen Vorgaben, Änderungswünschen oder Freigaben des Kunden beruht. In diesen Fällen ist die Agentur unabhängig vom Ausmaß der Überschreitung zur Verrechnung den dadurch verursachten Mehraufwand berechtigt, ohne dass es einer gesonderten Verständigung oder Zustimmung des Kunden bedarf.
6.5 Beendet oder unterbricht der Kunde einen von ihm beauftragten Arbeitsvorgang – unabhängig von einer laufenden Betreuung durch die Agentur – einseitig oder abweichend von der mit der Agentur getroffenen Vereinbarung, ist er verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen gemäß der vereinbarten Vergütung zu bezahlen und alle bereits angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur beruht, ist darüber hinaus das für diesen Auftrag vereinbarte volle Honorar zu entrichten. Eine Anrechnungsvergütung gemäß § 1168 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde stellt die Agentur in diesem Zusammenhang auch gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter (insbesondere beauftragter Subdienstleister) schad- und klaglos.
6.6 Bei stundenweiser Abrechnung ist das Entgelt jeweils monatlich im Nachhinein fällig und innerhalb von sieben (7) Tagen ab Rechnungslegung zu begleichen. Bei projektbezogenen Einzelaufträgen kann die Agentur nach Maßgabe des Projektfortschritts angemessene Teilrechnungen legen. Diese sind ebenso innerhalb von sieben (7) Tagen ab Rechnungslegung zu begleichen.
6.7 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB. Die Agentur ist berechtigt, bis zur vollständigen Zahlung weitere Leistungen auszusetzen.
6.8 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
6.9 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur in Textform anerkannt oder gerichtlich rechtswirksam festgestellt.
7. STORNIERUNG UND VERTRAGSLAUFZEIT
7.1 Bei Stornierung vor weniger als sieben Kalendertagen vor Leistungsbeginn ist die Agentur berechtigt, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50 % der vereinbarten Auftragssumme.
7.2 Nach Beginn der Leistungserbringung sind die bis dahin erbrachten Leistungen voll zu vergüten.
7.3 Bei laufenden Betreuungsmodellen kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist zur von einem Monat zum Monatsletzten in Textform gekündigt werden.
7.4 Diese AGB gelten in der vorliegenden Fassung mit Stand Juli 2025. Die Agentur behält sich vor, die AGB künftig zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform bekannt gegeben. Erfolgt binnen 14 Tagen ab Zugang kein Widerspruch in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. In der Änderungsmitteilung wird der Kunde ausdrücklich auf diese Zustimmungsfiktion sowie auf die konkret geänderten Bestimmungen hingewiesen.
7.5 Diese Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung auf Änderungen wesentlicher Leistungsinhalte oder Entgeltregelungen.
8. TERMINE UND FRISTEN
8.1 Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.
8.2 Verzögerungen aufgrund unvorhersehbarer oder unabwendbarer Ereignisse einschließlich Fälle höherer Gewalt berechtigen die Agentur zur angemessenen Verlängerung der Fristen. Die Agentur hat den Kunden über eine solche Verzögerung in Textform in Kenntnis zu setzen.
9. GEWÄHRLEISTUNG
9.1 Der Kunde hat die erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel binnen 14 Tagen in Textform zu rügen.
9.2 Bei einer berechtigten und fristgerechten Mängelrüge steht es der Agentur frei, nach eigener Wahl eine Nachbesserung vorzunehmen oder eine Ersatzleistung zu erbringen.
9.3 Die Agentur übernimmt keine Garantie für einen bestimmten Marketingerfolg, das Erreichen einer bestimmten Reichweite oder die Erzielung konkreter Interaktionsraten in sozialen Medien.
10. HAFTUNG
10.1 Die Agentur haftet ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Geschäftschancen ist ausgeschlossen.
10.2 Die Haftung der Agentur ist der Höhe nach jedenfalls auf jenen Betrag beschränkt, den der Kunde im Zeitraum von zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis im Rahmen des Vertragsverhältnisses an die Agentur bezahlt hat.
11. SOCIAL-MEDIA-KANÄLE
11.1 Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern in der Regel die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen.
11.2 Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
12. DATENSCHUTZ
12.1 Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nähere Informationen finden sich in der separaten Datenschutzerklärung der Agentur.
13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
13.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen der Agentur und dem Kunden, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts werden ausdrücklich ausgeschlossen. Vertragssprache ist Deutsch.
13.2 Die Kommunikation erfolgt über WhatsApp, E-Mail und Telefon, sofern nicht anders vereinbart.
13.3 Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Agentur und dem Kunden ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, ist ausschließlich das sachlich in Handelssachen zuständige Gericht in 1010 Wien zuständig. Erfüllungsort und Sitz der Agentur ist 3034 Maria Anzbach.
13.4 Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für ein Abweichen vom Erfordernis der Textform selbst.
13.5 Informationspflichten seitens der Agentur gemäß § 9 Abs 1 Z 1-4 E-Commerce Gesetz werden abbedungen.
13.6 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig, anfechtbar oder nicht durchsetzbar sein, so bleibt davon die Gültigkeit der Vereinbarung unberührt, sofern dies der Absicht der Vertragsparteien entspricht, wie sie aus den Bestimmungen dieser Vereinbarung in ihrem Zusammenhang hervorgeht. Eine solche Bestimmung ist dann durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, welche einen solchen rechtlichen und vor allem wirtschaftlichen Inhalt wie die ungültige hat oder ihr am nächsten kommt.
September 2025
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